Generali Leben: Warum Ihr Geld jetzt in akuter Gefahr ist

Wer eine Lebensversicherung bei der Generali Leben abgeschlossen hat, hat ernsthaft Grund zur Sorge: Denn der externe Abwickler Viridium hat zum 30.04.2019 den größten Teil (89,9 %) der Generali Leben unter dem Namen Proxalto übernommen. Das ist – wie die Bezeichnung „Abwickler“ schon signalisiert – kein gutes Zeichen.

Obwohl die Generali erklärt, dass für die Versicherten keine Nachteile entstehen, so schreibt das renommierte Handelsblatt in seiner Online-Ausgabe: „Der Verkauf von hochverzinsten Alt-Verträgen an spezialisierte Abwickler ist umstritten.“ Auch Verbraucherschützer und Politiker zeigen sich alarmiert. Der Bund der Versicherten (BdV) sieht die große Gefahr, dass die Bedürfnisse der Kunden bei dem Abwicklungsprozess hintenangestellt würden. Das erscheint logisch, denn Inhaber von Versicherungserträgen, die nur noch „abgewickelt“ werden sollen, dürften in Zukunft beim Kundenservice deutliche Verschlechterungen zu spüren bekommen.

Und was kaum jemand weiß: Teilhaber des Abwicklers Viridium ist die Privat Equity Gesellschaft Cinven mit Sitz in Groß-Britannien. Der nahende Brexit dürfte deswegen auch hier weitreichende Folgen für die Versicherten der Generali Leben haben, die heute noch niemand abschätzen kann. Wer auf Nummer Sicher gehen und sein Geld schützen will, sollte jetzt unbedingt über einen Widerruf seiner Generali Lebensversicherung nachdenken.

Ich habe einen Generali-Leben-Vertrag, was kann ich tun?

Immer mehr Betroffene entscheiden sich aufgrund der allgemeinen Verunsicherung für eine so genannte Rückabwicklung (Widerruf) ihrer Generali Leben Lebensversicherung. Die Basis hierfür bilden aktuelle Urteile des Bundesgerichtshof (BGH): Laut BGH können Lebens- oder Rentenversicherungen, welche zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, bei fehlerhaften Widerspruchsbelehrungen noch heute widerrufen werden. Als Kunde der Generali Leben sollten sie sich schnellstmöglich überlegen, wie sie mit Ihren Policen weiter verfahren wollen. Im Gegensatz zu einer reinen Kündigung muss die Versicherungsgesellschaft bei einem Widerruf alle eingezahlten Beiträge zuzüglich einer Nutzungsentschädigung auszahlen – selbst, wenn eine Kündigung bereits erfolgt ist! Versicherte erhalten bis zu 150% der eingezahlten Beiträge zurück!

Wie widerrufe ich meinen Generali-Leben-Vertrag?

Betroffene können sich an hochspezialisierte Anbieter wie helpcheck wenden. Die Höhe der Nutzungsentschädigung kalkuliert das Unternehmen mit Hilfe eines eigens dafür programmierten Algorithmus, der sekundenschnell aufzeigt, ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf Rückzahlung besteht.
Im Anschluss übernimmt das Dienstleistungsunternehmen in Kooperation mit Anwaltskanzleien die gesamte Rückabwicklung des Vertrages. Dabei gilt: Nur wenn helpcheck Erfolg mit dem Widerruf hat, wird eine Provision von 29,75% auf den Mehrwert erhoben. Der Mehrwert ist der Betrag, den der Kunde über eine normale Kündigung der Versicherung hinaus erhält.

Um einer längeren Wartezeit aus dem Wege zu gehen und dennoch die Vorteile eines Widerrufs zu bieten, ermöglicht das Unternehmen alternativ einen Sofort-Kauf von Generali Lebensversicherungen. Klassifiziert sich ein Vertrag für den Verkauf, erhält der Versicherungsnehmer ein unverbindliches Angebot für eine Sofort-Zahlung, die den Rückkaufswert bei Kündigung deutlich übersteigt. helpcheck zahlt in diesem Falle den vollen Kaufpreis ohne Kostenrisiko und lange Wartezeit innerhalb von 14 Tagen aus.