BGH Urteil – 108 Millionen Verträge betroffen: Fehlerhafte AGB bei Lebensversicherungen bringen Versicherten bis zu 150% der eingezahlten Beiträge zurück
Große Medien wie Focus, Finanztip und Handelsblatt berichten über den so genannten „Widerrufsjoker“, mit dem Betroffene Beiträge nebst Zinsen zurückfordern können.
Artikel von: Marek Weißenberger Lesezeit: 3 min
- 80% der von unseren Partneranwälten geprüften Lebensversicherungen aus den Jahren 1994 bis 2007 können widerrufen werden
- Versicherten erhalten bis zu 150% der eingezahlten Beiträge zurück
- Selbst gekündigte und ausgelaufene Verträge sind betroffen
Millionen Lebens- und Rentenversicherungen können widerrufen und Beitragszahlungen samt Zinsen von Versicherungen zurückgefordert werden. Darauf weist u.a. das Verbraucherportal helpcheck (www.helpcheck.de) hin und fasst zusammen, was Versicherte wissen müssen:
Worum geht es?
Lebens- und Rentenversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, können in vielen Fällen rückabgewickelt werden. Das entschied zuletzt der Bundesgerichtshof. Grundlage für die Entscheidung waren fehlerhafte Widerrufsbelehrungen beim Abschluss der Versicherung. Wer seine Versicherung widerruft, kündigt sie rechtlich gesehen nicht. Bei einem Widerruf erhält der Versicherte nicht nur sämtliche Beitragszahlungen zurück, sondern auch Zinsen, die das Versicherungsunternehmen mit dem Geld erwirtschaftet hat. Dieser Betrag nennt sich Nutzungsentschädigung. Die Höhe der Entschädigung muss dem Versicherungsunternehmen jedoch vor Gericht nachgewiesen werden.
Wer ist betroffen?
Jeder Versicherte, der seine Lebens- oder Rentenversicherung zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen und keine oder nur eine unzureichende Widerrufsbelehrung erhalten hat, kann seinen Widerruf nun geltend machen. Das gilt auch für Policen, die bereits gekündigt worden oder ausgelaufen sind. Die Allianz geht von insgesamt 108 Millionen betroffenen Policen mit einem Volumen von 400 Milliarden Euro aus.
Lebensversicherung kündigen oder widerrufen?
Jeder Versicherte, der seine Lebens- oder Rentenversicherung zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen und keine oder eine nur unzureichende Widerrufsbelehrung erhalten hat (z.B. durch bestimmte Formulierungen in den Vertrags-AGB), kann seinen Widerruf nun geltend machen. Das gilt sogar für Policen, die bereits gekündigt wurden oder ausgelaufen sind. Die Allianz geht von insgesamt 108 Millionen betroffenen Policen mit einem Volumen von 400 Milliarden Euro aus.
Wie lässt sich die Nutzungsentschädigung berechnen?
Die Berechnung der Nutzungsentschädigung ist sehr komplex und ohne professionelle Unterstützung kaum umsetzbar: Auf Monatsbasis muss nachgewiesen werden, wie viel Rendite die Versicherung mit dem Geld des Versicherten erwirtschaftet hat. Hierfür ist nicht nur die Höhe der Einlagen des Versicherten zu berücksichtigen, sondern weitere Faktoren wie die Nettorendite der jeweiligen Versicherung. Durchschnittlich erhält der Versicherte bis zu 150% der eingezahlten Beiträge zurück.
An wen können sich Versicherte wenden?
Betroffene können sich an hochspezialisierte Anbieter wie helpcheck wenden. Die Höhe der Nutzungsentschädigung kalkuliert helpcheck mit Hilfe eines eigens dafür programmierten Algorithmus, der sekundenschnell aufzeigt, ob und in welcher Höhe Anspruch auf Rückzahlung besteht. „Darüber hinaus können uns Versicherte mit dem Widerruf beauftragen“, sagt Peer Schulz, Gründer und Geschäftsführer von helpcheck. „Wir erledigen für Betroffene nicht nur den Papierkram, sondern setzen den Anspruch mit kooperierenden Anwaltskanzleien auch vor Gericht durch.” Dabei gilt: Nur wenn helpcheck Erfolg mit dem Widerruf hat, wird eine Provision von 25% auf den Mehrwert erhoben. Der Mehrwert ist der Betrag, den der Kunde über eine normale Kündigung der Versicherung hinaus erhält.